EWP vs. GAWP
Gas-Absorptionswärmepumpen (GAWP) sind eine Kombination aus zwei bekannten Heiztechniken: Brennwertkessel und elektrische Wärmepumpen. Wie ein Gas-Brennwertkessel können GAWP bei höheren Temperaturen sowohl für die Heizung als auch für die Warmwasserbereitung eingesetzt werden. Und ähnlich wie elektrische Wärmepumpen nutzen GAWP erneuerbare Energie in Form von Wärme aus der Umgebungsluft.
Elektrische Wärmepumpen nutzen – wie ihr Name schon sagt – Elektrizität, um die aus der Umgebungsluft mit niedriger Temperatur gewonnene Energie auf ein höheres Temperaturniveau zu bringen. Sie erreichen dies durch die Komprimierung eines Kältemittels, das die Energie aus der Luft enthält. Doch je kälter die Umgebungsluft ist, desto mehr Energie wird benötigt um hohe Vorlauftemperaturen zu erreichen. Wenn es also draußen kalt ist und die meiste Wärme benötigt wird, muss viel teure elektrische Energie eingesetzt werden, um den Komfort zu gewährleisten. Und unterhalb eines bestimmten Betriebspunktes (~ -20°C) wird überhaupt keine Wärme erzeugt!
Da eine GAWP keinen Kompressor verwendet, verbraucht sie viel weniger Strom. Es gibt keinen elektrisch betriebenen Kompressor, der die Temperatur des Kältemittels erhöht.
Der Hauptunterschied zwischen einer Gasabsorptionswärmepumpe und einer Elektrowärmepumpe besteht darin, dass eine GAWP einen Gasbrenner verwendet, um die benötigte Energie direkt zu liefern, mit (oder sogar ohne) den Beitrag der Umgebungsenergie.
Die GAWP ist in der Lage, Beides zu kombinieren: Sowohl die Brennwerttechnik eines Gaskessels als auch die erneuerbare Energie der Wärmepumpe. Dadurch kann in jeder Situation und bei jeder Witterung die volle Leistung garantiert werden.
Um Versorgungsengpässe in Spitzenlastzeiten zu vermeiden, können Energieversorger die Stromversorgung für elektrische Wärmepumpen dreimal täglich für jeweils 2 Stunden abschalten*, wenn ein vergünstigter Stromtarif für die Wärmepumpe genutzt wird. Das Gebäude wird in diesen Zeiten nicht mehr beheizt und die Raumtemperatur beginnt sich abzukühlen. Gebäude, deren Gebäudehülle nicht saniert wurde und/oder deren Heizungsanlage keine Energiespeichermasse (z.B. Fußbodenheizung, Pufferspeicher) enthält, kühlen entsprechend schneller aus.
*§7, Bundestarifordnung Elektrizitäts-Gesetz